Startschuss für die neue KEV-Regelung

01.04.2014


Start für die neue KEV-Regelung: Ab dem 1. April gelten die neuen Vorschriften.

Start für die neue KEV-Regelung: Ab dem 1. April gelten die neuen Vorschriften zur Einmalvergütung und Eigenverbrauch

Einmalvergütung ab dem 01.04.2014: Wahlrecht zwischen KEV und Einmalvergütung für PV-Anlagen bis zwischen 10 und 30 kW und Anlagen unter 10 kW, die bis 31.12.2012 installiert wurden. Pflicht für Einmalvergütung für PV-Anlagen unter 10 kW, die nach dem 31.12.2012 installiert wurden. 

Ab dem 1. Januar 2014 tritt die Einmalvergütung für Kleinanlagen in Kraft. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der EnV-Revision am 1. April 2014. Mit dieser Regelung erhält jeder Besitzer einer Kleinanlage bis 30 kWp einen einmaligen Betrag in der Höhe von ca. 30 Prozent der Investitionskosten. Der Vorteil dabei: Laut Bundesamt für Energie wird es keine Warteliste geben, die Gelder sind zumindest bis 2016 gesichert. 

Anlagen-Besitzer mit einem Platz auf der KEV-Warteliste oder ihre Anlage vor 2013 installiert haben, erhalten 2014 einen Bescheid mit dem Wahlrecht für die normale KEV oder die Einmalvergütung. Dies gilt für alle Anlagen bis 30 kWp. Alle Anlagen bis 10 kWp, welche ab dem 1.1.2013 gebaut wurden und werden, haben kein Wahlrecht und können nur die Einmalvergütung in Anspruch nehmen. Photovoltaikanlagen zwischen 10 kWp und 30 kWp haben immer das Wahlrecht zwischen der Einmalvergütung und der KEV. 

Eigenverbrauchsregelung: Wahlrecht ob Energieverbrauch oder Energieeinspeisung

Obwohl im geltenden Recht keine vollständige Einspeisepflicht besteht, fand der Eigenverbrauch in der Praxis kaum Anwendung. Grund dafür war, dass die Netzbetreiber sämtliche produzierte Energie als eingespeist abrechneten, selbst wenn sie gleichenorts verbraucht wurde. Mit der parlamentarischen Initiative 12.400 wird in der neuen EnV erstmals eine Eigenverbrauchsregelung festeschrieben. Sie stellt klar, dass die Produzenten wählen dürfen, ob sie die gesamte produzierte Energie oder nur die überschüssige Energie nach Abzug des zeitgleichen Eigenverbrauchs ins Netz einspeisen. Damit ist in der Abrechnung zwischen Netz- und Anlagenbetreibern zu berücksichtigen.

KEV-Tarife ab 01.01.2014  

Im Oktober 2013 hat der Bundesrat die KEV Tarife für das kommende Jahr festgelegt. Neu: Verkürzung der Vergütungsdauer von 25 auf 20 Jahre und Reduktion der Tarife um 10%. Die bisher jährliche automatische Absenkung der KEV um 8% wird aufgehoben. Stattdessen ist eine Neuberechnung für 2015 vorgesehen.


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